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Terms and Conditions

This page is legally binding in German only. The German original is shown below.

Stand: August 2026 · Version 1.0

1 · Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mathias Kniepeiss („Werkunternehmer") und seinen Auftraggebern über:

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten diese Bedingungen nur insoweit, als sie den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes nicht widersprechen.

2 · Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, elektronische Bestätigung oder durch Inanspruchnahme der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3 · Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Die künstlerische und technische Gestaltung liegt im Ermessen des Werkunternehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine bestimmte Anzahl an Bildern oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur zugesagt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Auswahl der zu bearbeitenden Aufnahmen trifft der Werkunternehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten besteht nicht.

4 · Produktionstermine, Wetter und Verschiebung

Kann ein Außentermin aus Witterungsgründen, wegen behördlicher Auflagen oder aus anderen nicht vom Werkunternehmer zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits angefallene Kosten für Reise, Assistenz, Location, Model und Requisite sind auch in diesem Fall zu ersetzen.

5 · Einsatz künstlicher Intelligenz

Generative KI-Leistungen sind nicht-deterministisch. Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder unvorhersehbar sein und ersetzen die Prüfung durch den Auftraggeber nicht. Keine Gewähr wird übernommen für:

Der Werkunternehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung der Modelle und Schnittstellen von Drittanbietern zu bedienen. Der Auftraggeber stimmt der dafür notwendigen Übermittlung von Inhalten an solche Anbieter zu, soweit diese den geltenden Datenschutz- und Sicherheitsstandards entsprechen.

6 · Rechteklärung und Schutzrechte Dritter

Die Klärung sämtlicher Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte an vom Auftraggeber bereitgestelltem Material · Referenzbilder, Logos, Produktaufnahmen, Personen­ abbildungen, Stimmen · obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Das gilt ebenso für die Nutzung KI-generierter Bilder, Videos und sonstiger Werke einschließlich darin enthaltener Marken, Logos und geschützter Inhalte. Der Werkunternehmer übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen; der Auftraggeber hält ihn von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

7 · Recht am eigenen Bild

Bei Aufnahmen und bei KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten, auf denen Personen erkennbar sind oder erkennbar sein könnten, ist das Recht am eigenen Bild gemäß §§ 77 ff. UrhG zu beachten. Eine Veröffentlichung ohne die erforderliche Einwilligung kann Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf oder Schadenersatz begründen.

Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen. Der Werkunternehmer haftet nicht für Ansprüche Dritter aus einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder vergleichbarer Schutzrechte.

8 · Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche Verwertungs- und Verwendungsrechte an den übergebenen Werken bleiben bis zur vollständigen Honorarzahlung ausdrücklich vorbehalten. Nach vollständiger Zahlung werden die Rechte nur so weit übertragen, wie es der vereinbarte Leistungszweck erfordert.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf Zweck, Medium, Gebiet und Dauer laut Angebot. Weitergehende Rechte · insbesondere Exklusivität, zeitlich unbegrenzte Nutzung, Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen und Bearbeitung · bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werkergebnisse nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Training oder Fine-Tuning von KI-Modellen zu verwenden oder verwenden zu lassen.

9 · Urhebernennung

Bei jeder Veröffentlichung ist der Urhebervermerk „© Mathias Kniepeiss" in üblicher Weise anzubringen. Auf die Namensnennung wird nicht verzichtet, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Unterlassung ist ein Zuschlag von 100 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen.

10 · Kunstwerke, Editionen und Prints

Beim Erwerb eines Kunstwerks, einer Edition oder eines Fine-Art-Prints geht ausschließlich das Eigentum am körperlichen Werkstück über. Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim Künstler. Eine gewerbliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weiterverwertung der Abbildung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Editionen werden in der im Zertifikat angegebenen Auflage hergestellt, signiert und nummeriert. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Format, die im Druckverfahren begründet sind, stellen keinen Mangel dar. Der Werkunternehmer bleibt berechtigt, das Werk in anderer Größe, Technik oder als digitale Fassung zu verwerten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei einer gewerblichen Weiterveräußerung kann ein Folgerecht des Urhebers nach § 16b UrhG bestehen. Digitale Werke und tokenisierte Arbeiten begründen keinen Anspruch auf Übertragung von Urheber- oder Verwertungsrechten; maßgeblich ist allein die im Einzelfall vereinbarte Lizenz.

11 · Workshops, Vorträge und Schulungen

Die Anmeldung ist mit der Bestätigung verbindlich. Bei Stornierung durch die teilnehmende Person bis 14 Tage vor Beginn werden 50 Prozent, danach 100 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Eine Ersatzperson kann jederzeit kostenfrei benannt werden.

Bei zu geringer Zahl an Anmeldungen oder aus wichtigem Grund kann ein Termin abgesagt werden; bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Kursunterlagen und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Ton- und Bildaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Vertrag im Fernabsatz abschließen, haben grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf dieser Frist begonnen, ist ein anteiliges Entgelt zu leisten. Bei Veranstaltungen zu einem konkreten Termin kann das Rücktrittsrecht nach § 18 FAGG ausgeschlossen sein.

12 · Kennzeichnungspflicht und EU AI Act

Die Transparenzpflichten des Artikels 50 der KI-Verordnung der Europäischen Union gelten seit 2. August 2026. Danach sind KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte maschinenlesbar zu kennzeichnen; bei Deepfakes besteht zusätzlich eine Offenlegungspflicht gegenüber dem Publikum.

Der Werkunternehmer weist den Auftraggeber auf ihm bekannte Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten hin. Die Einhaltung dieser Pflichten bei der Verwendung der Werkergebnisse liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Auftraggebers. Eine Gewähr für Vollständigkeit oder aktuelle Geltung wird nicht übernommen.

13 · Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt benötigte Informationen, Daten, Zugänge, Freigaben und Drehgenehmigungen rechtzeitig bereit und ist für deren Richtigkeit und Zulässigkeit verantwortlich. Verzögerungen aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu seinen Lasten. Korrekturschleifen sind auf die im Angebot definierte Anzahl begrenzt; darüber hinausgehender Aufwand wird gesondert verrechnet.

14 · Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Nebenkosten für Reise, Assistenz, Location, Model, Requisite, Lizenzen und Rechenleistung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Verzug können Leistungen ausgesetzt und Verzugszinsen gemäß §§ 352, 456 UGB verrechnet werden. Bei größeren Produktionen kann eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.

15 · Absage und Stornierung von Produktionen

Bei Absage durch den Auftraggeber bis 7 Tage vor dem Termin werden 50 Prozent, danach 100 Prozent des vereinbarten Honorars verrechnet. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Kosten · insbesondere Reise, Rechenleistung, Lizenz- und Schnittstellengebühren sowie gebuchte Subdienstleister · sind in jedem Fall vollständig zu ersetzen.

16 · Gewährleistung

Geschuldet wird eine fachgerechte Erbringung der Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Eine Gewährleistung für die Ergebnisse generativer KI ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Zwingende Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

17 · Haftungsbeschränkung

Die Leistung wird sorgfältig und nach bestem Wissen erbracht. Eine Haftung besteht, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen sind insbesondere:

Für den Verlust von Bildmaterial wird bis zur Höhe des vereinbarten Honorars gehaftet. Verbraucherrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz bleiben unberührt.

18 · Höhere Gewalt

Beide Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Ausfälle durch höhere Gewalt. Dazu zählen neben den klassischen Tatbeständen auch Ausfälle oder die dauerhafte Einstellung von KI-Modellen, Schnittstellen, Cloud-Diensten und Rechenzentren Dritter.

19 · Eigenwerbung und Referenznennung

Der Auftraggeber stimmt der Nutzung der erstellten Werke zum Zweck der Eigenwerbung zu · Portfolio, Website, Social Media, Ausstellungen, Präsentationen, Wettbewerbe und Showreels · sofern keine schriftlich vereinbarte Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Namen und Logo als Referenz zu führen.

20 · Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

21 · Datenschutz und Archivierung

Personenbezogene Daten werden nach DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz verarbeitet; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Bei Bedarf wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Projektdaten, Rohaufnahmen und Arbeitsdateien werden bis zu zwölf Monate nach Projektabschluss vorgehalten und anschließend gelöscht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf Archivierung besteht nicht.

22 · Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Werkunternehmers. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.